Beratung & Informationen
Die Alzheimer Gesellschaft Pfaffenwinkel e.V., als Mitglied der Bundesarbeitgemeinschaft der Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen präsentiert sich als trägerunabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Hauptzielsetzung ist die Verbesserung der Lebenssituation alter Menschen. Insbesondere soll die Verringerung von Missständen sowie die Bewältigung von Gewaltsituationen im häuslichen Umfeld und in pflegerischen Situationen erreicht werden.
Als erstes Angebot konnte durch das Team der Alzheimer Gesellschaft Pfaffenwinkel als Anlaufstelle für Angehörige ein Telefondienst (=Beratungstelefon für Betroffenen und Angehörige) installiert werden.
Inzwischen erreichen uns aber bereits viele Anfragen über das Internet, insbesondere auch durch die bundesweite Netzwerkarbeit.
Sprechzeiten:
- Dienstag und Donnerstag von 8:30 – 12:30 Uhr:
Frau Pal (Kassier der Alzheimer Gesellschaft Pfaffenwinkel e.V.) - Mittwoch und Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr:
Frau Lau (ex. Altenpflegerin)
Demenzfachberatung:
nur mit Termin, auch abends oder Samstagvormittag möglich im Büro oder als Hausbesuch
- Telefon: 0881 / 92 760 91
- E-Mail: info@alzheimer-pfaffenwinkel.de
- Fax: 0881 / 92 799 38
Ansprechpartner(innen): Petra Stragies und Team
Die Wohnberatung soll generell eine Hilfe zur Erhaltung einer selbständigen Wohn- und Lebensgestaltung sein. Sie vermittelt das Wissen, wie im Einzelfall:
- die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird
- die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegenden verhindert oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit vom Pflegenden verringert wird.
Zwischen den Wohnberatungsstellen und den Pflegekassen wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Die Wohnberatung muss zur Vorbereitung, zur Durchführung oder zur Kontrolle der Durchführung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme erforderlich sein.
Dabei haben die Wohnberatungsstellen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 29 SGB XI zu beachten. Eine Wohnberatung nach dieser Vereinbarung beinhaltet eine oder mehrere der nachfolgenden aufgeführten Leistungen:
- Hausbesuch zur Prüfung der individuellen Wohnsituation. Feststellung, ob eine Wohnungsanpassung erforderlich und möglich ist.
- Erarbeiten von konkreten Vorschlägen zur Veränderung der individuellen Wohnsituation(Maßnahmeplan).
- Ausführliche Informationen zur Finanzierung der Wohnungsanpassung und zur Antragstellung einschließlich der Erstellung eines Finanzierungsplanes.
- Unterstützung bei der Antragstellung bei den diversen Kostenträger gemäß des erstellten Finanzierungsplanes. Kontrolle des Finanzierungsplanes (Eingang der Bescheide).
- Unterstützung und Beratung bei der Auswahl von Handwerkern, der Anforderung von Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie der Auftragsvergabe.
- Beratung in Bezug auf Organisation und Ablauf der Wohnungsanpassung.
- Überwachung, zeitliche Koordinierung und Endabnahme der durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
- Überprüfung der eingereichten Rechnungen. Veranlassung und Überwachung der Mängelbeseitigung (Reklamation, Umtausch etc.).
- Unterstützung bei der Suche nach einer neuen behindertengerechten Wohnung.
- Organisation des Umzuges.
Überregionale Adresse für Wohnberatung in Bayern
Stadtteilarbeit e.V.
Fachstelle Wohnberatung in Bayern
Korbinianplatz 15 a
80807 München
- E-Mail: info@wohnberatung-bayern.de
- Telefon: 089 / 35 70 43 15
- Fax: 089 / 35 70 43 29
- Ansprechpartnerin: Sabine Nowack